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für
Flaggenkunde
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Die
Abbildung im "Siebmacher" von 1885 ist die früheste uns
bekannte Darstellung des Hattinger Stadtwappens.
Sie ist nur schwarz-weiß, aber der Text erklärt,
dass die Figuren in natürlicher Farbe in goldenem
Schild dargestellt sind - dabei mag die Frage erlaubt sein,
in welcher Farbe denn der Drache darzustellen ist.
Üblicherweise wird er in der Heraldik grün
gezeigt, deshalb auch hier in der von uns eingefärbten
Fassung.
Offen bleibt, seit wann Hattingen das Siegelbild auch als
Wappen führte. Die im Siebmacher gold beschriebene
Schildfarbe mag vom Wappen der Grafen von der Mark stammen,
den ehemaligen Landesherren.
Alle Illustrationen,
Copyright 2000: Ralf
Stelter
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Das Wappen der Grafen von der Mark, im märkischen Raum
vielfach Grundlage für kommunale Wappen.
Der sog. Schachbalken war nur als dreireihig von rot und
silber beschrieben, die Anzahl der Schachfelder variierte in
der Breite nach Größe des Schildes.
Abgelehnt:
Nach dem Willen des Staatsrchivs hätte das Hattinger
Wappen die Farben Westfalens erhalten.
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Erst
1909 beantragte die Stadt die Genehmigung ihres seit
längerem geführten Wappens. Viele deutsche
Städte führten damals ungenehmigte Wappen und
wollten sie um die Jahrhundertwende genehmigt haben.
Lange zog sich die Diskussion um die Stadtfarben hin. Auf
keinen Fall wollten die Hattinger die westfälischen
Farben Rot und Weiß in ihrem Wappen führen.
Entschieden wurde schließlich auf Grundlage einer
Zuschrift "aus dem Volke", in der behauptet wurde, die
Hattinger Stadtfarben seien schon immer blau und gold
gewesen. Obwohl in diesem Brief keine Beweise angeführt
sind, nahm Hattingen diese Farben schließlich an.
Die zwei zur Genehmigung eingereichten Entwürfe
enthielten die Jahreszahl 1396 und einen Lorbeerkranz. Sie
wurden abgelehnt. Schließlich wurde das Wappen durch
königliche Genehmigung vom 15. August 1911
offiziell.
Für
die Genehmigung war das Staatsarchiv in Arnsberg
zuständig, gezeichnet wurde die Urkunde vom
preußischen König im Namen des deutschen Kaisers.
Alle Bezeichnungen wie "genehmigt durch den König",
"durch den Kaiser" oder "durch das Staatsarchiv" sind
demnach korrekt.
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